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   BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80   

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https://dejure.org/1982,2961
BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80 (https://dejure.org/1982,2961)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1982 - VI ZR 101/80 (https://dejure.org/1982,2961)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - VI ZR 101/80 (https://dejure.org/1982,2961)
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'überwiegend wahrscheinlich' schizophren

§ 827 BGB, §§ 286, 402 ZPO, Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei psychiatrischem Sachverständigengutachten über lange zurückliegende Vorfälle, § 412 ZPO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung ihrer Aufwendungen auf Grund der Leistung Heilungskosten und Pflegekosten für einen bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Versicherten - Überlassen des Steuers eines Kraftfahrzeugs an einen völlig Betrunkenen - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; BGB § 827; BGB § 829

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 849
  • BeckRS 1982, 30395367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76

    Schmerzensgeldanspruch bei ärztlichen Behandlungsschäden - Verjährung von

    Auszug aus BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80
    (Zur Überzeugungsbildung des Richters unter Verzicht auf Sachverständigenbeweis siehe zuletzt Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 = VersR 1977, 819).
  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80

    Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen

    Auszug aus BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht ferner zu beachten haben, daß, falls es wiederum zu einer Verurteilung des Beklagten kommen sollte, nach dem inzwischen verkündeten Urteil des BGH vom 27. Mai 1981 (IV a ZR 66/80 = BGHZ 80, 332 mit Erläuterung Hoegen in LM RVO § 1542 Nr. 114 und Ruland in JUS 1981, 852) der Rückgriffsanspruch eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls in vollem Umfang leistungsfrei ist, auf einen Betrag von DM 5.000 beschränkt ist.
  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung

    Es spricht einiges dafür, § 827 Satz 2 BGB entsprechend auch auf solche Sachverhalte anzuwenden (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1982 - VI ZR 101/80 - VersR 1982, 849, 850).

    Selbstverständlich ist dies nicht, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schuldnerin zu vernunftgesteuerten Entscheidungen gerade bezüglich der ihr verordneten Medikation nicht in der Lage ist und sich ihr diesbezügliches Verhalten damit als eine Erscheinungsform ihrer schizophrenen Grunderkrankung darstellt (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1982 aaO.).".

  • OLG Brandenburg, 04.07.2023 - 3 U 69/22

    Schadensersatz bei Schadensverursachung durch stark alkoholisierten Schädiger;

    Nach anderer Auffassung ist § 827 S. 2 BGB jedenfalls entsprechend anzuwenden, wenn eine Person (etwa mit schizophrener Grunderkrankung) notwendige Medikamente (schuldhaft) absetzt oder eine Medikation eigenmächtig verändert und dadurch in einen Zustand mit gänzlicher Bewusstseinsstörung gerät (OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2011 - 17 UF 3/11; BeckRS 2011, 24575; BeckOGK/Wellenhofer, a. a. O., § 827 Rn. 21; indirekt auch BGH, Urteil vom 25.05.1982 - VI ZR 101/80, BeckRS 1982, 30395367).
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